Ehe- und Familienrecht
Bei Trennung vom Ehe- oder Lebenspartner bzw. bei Durchführung des Ehescheidungsverfahrens, geht es oft um einschneidende und manchmal existenzielle Entscheidungen, für die Sie rechtzeitig die richtigen Weichen stellen sollten mit einem kompetenten Vertreter, der Sie unterstützt.
Das Familienrecht ist im Laufe der letzten Jahre ein umfangreiches und dynamisches Rechtsgebiet geworden, dessen Bearbeitung nicht mehr mit allgemeinen Rechtskenntnissen möglich ist, sondern Spezialwissen erfordert.
Aufgrund jahrelanger Erfahrung und Spezialisierung im Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite, wenn die Trennung vom Partner erfolgt ist oder bevorsteht, die Beziehung zu Ihren Kindern gefährdet ist oder es gilt, die wirtschaftliche Existenz oder das Vermögen zu sichern. Ich vertrete Ihre Interessen sowohl im außergerichtlichen Bereich, als auch vor Gericht.
Zu den wesentlichen Tätigkeitsgebieten im Familienrecht gehören insbesondere Eherecht/Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Güterrecht, Versorgungsausgleich, Sorgerecht/Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft.